Clearingstelle Urheberrecht sperrt Webseiten!
Kanzlei WBS
Netzsperren durch die CUII
Private Rechtsdurchsetzung zulasten der Grundrechte Dritter
Statt eines unabhängigen Gerichts entscheidet künftig die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) als Selbstregulierungsgremium marktmächtiger Verbände der Unterhaltungsbranche sowie aller großen deutschen Internetprovider, ob bestimmte Webseiten im Internet erreicht werden können oder nicht. Diese privaten Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss höhlen rechtsstaatliche Prinzipien aus und berauben betroffene Dritte eines effektiven Grundrechtsschutzes.
CUII: Werden Internet-Provider zur Sperrung gezwungen?
Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss
An sich ist gegen eine Netzsperre nichts einzuwenden. Doch in diesem Fall liegt das Problem eher darin, wer diese ausspricht und durchsetzt. Normalerweise sind Netzsperren möglich, dies hatte bereits der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 bestätigt. Hierzu muss diese Netzsperre allerdings durch ein Gericht ausgesprochen werden. Doch genau dies passiert bei der CUII nicht. Hier haben sich private Unternehmen zusammengeschlossen und umgehen einfach den Weg über die Gerichte.
Natürlich ist der Weg über ein Gericht oft langwierig. Da funktioniert so eine selbst verwaltete Clearingstelle natürlich deutlich schneller und einfacher. Das Problem dabei ist aber allerdings, dass dies nur der Anfang von einem „beschnittenen“ Internet werden kann. Ein Internet in dem private Firmen entscheiden welches Webseite noch erreichbar ist oder nicht erinnert schnell an das stark beschnittene Internet in China.